BAFA-Förderprogramm

Jetzt auf erneuerbare Energie umsteigen.

Heizen mit erneuerbaren Energien

Entscheiden Sie sich für ein Heizsystem mit erneuerbarer Energie und sichern Sie sich bis zu 45% Förderung vom Staat.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aus einer Hand: Beratung, Prüfung der Förderung, Planung und Einbau

  • Erste Prüfung ohne Kosten und Termin vor Ort. Ein paar Fotos reichen aus.

  • Zuschüsse für Energieberatung, Heizungsoptimierung, erneuerbare Energien, Kraft-Wärme Kopplung

  • Je nach Maßnahme bis zu 45% Förderung

  • BAFA-Förderungen sind mit KfW-Förderungen kombinierbar

Die BAFA-Förderung ist ein Zuschuss für eine geförderte Maßnahme. Die Fördersumme steht Ihnen nach Durchführung der Maßnahme zur Verfügung und muss nicht zurückgezahlt werden. Dabei ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen und Freiberufler als auch an Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Je nach Maßnahme und Ziel gibt es verschiedene Fördersummen. Der Betrag ist zusätzlich durch eine Höchstsumme begrenzt. Kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne und bieten Ihnen den umfassenden Service von der Prüfung der Förderungsfähigkeit bis zur Umsetzung der Maßnahme.

Die Förderung erhalten Sie, nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde und alle entsprechenden Belege eingereicht wurden.

In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

  • In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
  • Hybridheizungen die mehrere Anlagen kombinieren und mit Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen
  • „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung.
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.
  • Austauschprämie für Ölheizungen: Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen ein Fördersatz von 40%.

Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die Förderung angesetzt werden:

  • Anschaffungskosten für die neue Heizung
  • Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung

folgende notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung:

  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
  • notwendige Wanddurchbrüche
  • Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
  • Schornsteinsanierung
  • Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern
  • Kosten für die Errichtung eines Staubabscheiders oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen
  • Ausgaben für die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage

Die Heizungsprofis aus der Region

Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall

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„Wir beantworten gerne Ihre offenen Fragen, kümmern uns um die Förderung und bringen erneuerbare Energie in Ihr Haus.“

 

Florian Nielsen und Christian Rieger sind Meister ihres Faches. Die Installateur- und Heizungsbauerhandwerkmeister aus Schwäbisch Gmünd realisieren innovative Ideen und effiziente Lösungen rund ums Haus, mit dem Schwerpunkt Heiztechnik, Bäder, Smart-Home-Technologien und regenerative Energieanlagen.

1. Prüfung

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir prüfen die Förderungsfähigkeit und ermitteln die Fördersumme für Sie. Unverbindlich und kostenfrei!
Dafür benötigen wir im ersten Schritt lediglich ein paar Fotos von Ihrer Immobilie.

2. Angebot

Wenn Sie konkret Interesse an einem Umbau haben, erstellen wir im zweiten Schritt gerne ein Angebot für Sie. Auch das kostet Sie keinen Cent.

3. Umbau

Gemäß unserem Angebot führen wir bei Beauftragung den Austausch Ihre Ölheizung durch oder erweitern Ihr bestehendes System.

Förderungsfähigkeit prüfen und Angebot anfordern

Damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können, brauchen wir einige Angaben zu Ihrer Immobilie. Um alle notwendigen Daten abzufragen, kontaktieren wir Sie in den nächsten 48 Stunden. Bitte geben sie zu diesem Zweck Ihre Daten im Formular an, oder kontaktieren Sie uns direkt über Telefon oder E-Mail.

Wichtiger Hinweis
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir keine offiziellen BAFA-Berater sind, sondern in erster Linie Dienstleiter, die Ihnen bei der Umsetzung Ihrer neuen Heizung helfen können.

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    Wir beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie auf dem kompletten Weg zur neuen Heizungsanlage.

    Nielsen & Rieger GmbH
    Boppelgasse 8b
    73527 Schwäbisch Gmünd

    Telefon: 07171 97 18 597
    info@nielsen-rieger.de